Die neue Corona-Schutzverordnung NRW ist da. Es gibt eine Vereinfachung für alle, die bereits geboostert sind.
Neue Corona-Schutzverordnung NRW gültig vom 13.01. bis 09.02.2022
Zutritt zur Halle haben Personen mit folgenden Zutrittsnachweisen:
- Geboostert (3 Impfungen)
- Vollständig immunisiert und genesen (2 Impfungen + Genesennachweis)
- Vollständig immunisiert + Schnelltest (2 Impfungen + Test <24 h)
- Genesen (<6 Monate) + Schnelltest (<24 h)
- Kinder im Vorschulalter
- Kinder bis einschließlich 15 Jahre, die in der Schule getestet werden
- Kinder von 16 und 17 Jahren
bis zum 16.1.2022 mit einem aktuellen Schnelltest (<24 h)
(Test- oder auch Schulbescheinigung)
ab 17.1.2022 wie Punkte 1 bis 4
Die TSG bietet nicht die Möglichkeit einer Vor-Ort-Testung an.
Bei Veranstaltungen für Kinder dürfen Erwachsene, die selbst am Sport nicht teilnehmen, mt 2G ohne Test aber mit Mund-Nasen-Schutz in die Umkleiden und in die Halle.