Die neue Corona-Schutzverordnung NRW ist da. Es gibt eine Vereinfachung für alle, die bereits geboostert sind.
Neue Corona-Schutzverordnung NRW gültig vom 13.01. bis 09.02.2022
Zutritt zur Halle haben Personen mit folgenden Zutrittsnachweisen:
  1. Geboostert (3 Impfungen)
  2. Vollständig immunisiert und genesen (2 Impfungen + Genesennachweis)
  3. Vollständig immunisiert + Schnelltest (2 Impfungen + Test <24 h)
  4. Genesen (<6 Monate) + Schnelltest (<24 h)
  5. Kinder im Vorschulalter
  6. Kinder bis einschließlich 15 Jahre, die in der Schule getestet werden
  7. Kinder von 16 und 17 Jahren
    bis zum 16.1.2022 mit einem aktuellen Schnelltest (<24 h)
    (Test- oder auch Schulbescheinigung)
    ab 17.1.2022 wie Punkte 1 bis 4
Die TSG bietet nicht die Möglichkeit einer Vor-Ort-Testung an.
Bei Veranstaltungen für Kinder dürfen Erwachsene, die selbst am Sport nicht teilnehmen, mt 2G ohne Test aber mit Mund-Nasen-Schutz in die Umkleiden und in die Halle.
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