Ab dem 4. März gilt eine neue NRW-Corona-Schutzverordnung, die bis zum 19. März gültig ist:
Die Teilnahme ist generell mit 3G möglich.
Ohne zusätzlichen Test teilnehmen dürfen auch Kinder bis zum Schuleintritt sowie Schüler bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren, die an der Schultestung teilnehmen. Bei älteren Schülern gilt als Testnachweis auch eine Bescheinigunb über die Teilnahme an Schultestungen.
Der verantwortliche Übungsleiter überprüft die Zugangsberechtigung und führt weiterhin eine Anwesenheitsliste.